Inkasso

Schaubild zur Abwicklung von Inkasso-Aufträgen
Schaubild zur Abwicklung von Inkasso-Aufträgen

Auf vielfache Nachfrage und als Reaktion auf die zunehmend schlechter werdende Zahlungsmoral von Schuldnern, die bereits von der (Vor-)Leistung ihres Vertragspartners profitiert haben, biete ich meinen Mandanten die Möglichkeit an, offene Forderungen von bis zu 5.000,00 € gegen ein Pauschalhonorar über die Inkassoabteilung meiner Kanzlei einziehen zu lassen. Darüber hinausgehende Gebühren werden ausschließlich von dem jeweiligen Schuldner verlangt und entfallen für den Auftraggeber, wenn die Forderung nicht beigetrieben werden kann. Soweit die gesetzlichen Gebühren im Einzelfall geringer ausfallen würden, werden nur diese berechnet.

Bei Forderungen, die einen Wert von 5.000,00 € übersteigen, besteht ebenfalls die Möglichkeit, ein Pauschalhonorar zu vereinbaren, das in angemessenem Verhältnis zu dem erwarteten Arbeitsaufwand und dem eingegangenen Haftungsrisiko steht. Ein entsprechendes Angebot erstelle ich gern auf Anfrage.

Für den von mir ins Auge gefassten Forderungsbereich von bis zu 5.000,00 € habe ich ein Inkassoauftragsformular entwickelt, das ich auf Anforderung übersende.

Nach Annahme des Auftrages, den ich mir im Einzelfall vorbehalte, erhält der Auftraggeber kurzfristig ein von mir gegengezeichnetes Exemplar des Formulars und eine Mandatsbestätigung unter Beifügung des an den Schuldner ergangenen Aufforderungsschreibens mit Fristsetzung. Danach erfolgt bei Nichtzahlung automatisch der Mahnantrag und nach Erwirken eines Vollstreckungsbescheides gegen den Schuldner gegebenenfalls die Zwangsvollstreckung. Innerhalb eines überschaubaren Zeitraumes und bei vertretbarem Kostenrisiko lässt sich hierdurch Klarheit über die Realisierbarkeit einer Forderung schaffen. Dabei zahlen nach meiner Erfahrung manche Schuldner bereits auf das erste anwaltliche Aufforderungsschreiben. Aber selbst hartgesottene Zahlungsverweigerer zahlen oftmals dann, wenn ihnen schließlich die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung (e.V.) über ihre Vermögensverhältnisse (früher: Offenbarungseid) abverlangt wird. Nicht zuletzt besteht auch bei vorübergehend zahlungsunfähigen Schuldnern die Möglichkeit, dass diese zukünftig wieder zahlungskräftig werden. Mit dem erwirkten Titel kann dann gegebenenfalls erneut ein Vollstreckungsversuch unternommen werden.

Für Fragen zu dem von mir angebotenen Inkassoverfahren stehe ich jederzeit zur Verfügung.