Ordnungswidrigkeitenrecht
Bereits im Zusammenhang mit der Regulierung von Verkehrsunfallschäden stellen sich häufig Fragen zur Rechtmäßigkeit von Verhaltensweisen im Straßenverkehr. Wir sehen uns als Betroffene oft einem Bußgeldverfahren ausgesetzt, in dem uns eine Ordnungswidrigkeit vorgeworfen wird. Da der Ausgang eines solchen Verfahrens häufig entscheidend für die Schadensersatzpflicht eines Unfallbeteiligten ist, ist es ein wesentlicher Bestandteil unserer Tätigkeit, eine kompetente Interessenvertretung im Ordnungswidrigkeitsverfahren zu gewährleisten.
Unser Ziel in der Verteidigung ist es zudem, die Eintragung von Punkten im Verkehrszentralregister nach Möglichkeit zu verhindern, da dies unter Umständen den Fortbestand der Fahrerlaubnis gefährden könnte.
Strafrecht
Neben dem Ordnungswidrigkeitenrecht im Straßenverkehr nehmen auch die Verteidigungen in Strafsachen bei Verkehrsdelikten wie Trunkenheit im Verkehr, Straßenverkehrsgefährdung oder Unfallflucht einen bedeutenden Teil unserer Kanzlei ein.
Wir schließen jedoch auch die Verteidigung in anderen strafrechtlichen Fällen, vom einfachen Kaufhausdiebstahl bis hin zu schwerwiegenden Delikten wie Raub und Erpressung, nicht aus. Denn wir sind überzeugt, dass jeder Beschuldigte ein Recht auf eine faire Verteidigung hat.