Ordnungswidrigkeiten und Strafrecht

Ordnungswidrigkeitenrecht

Schon im Zusammenhang mit der Regulierung von Verkehrsunfallschäden tauchen häufig Fragen nach der Rechtmäßigkeit eines bestimmten Verhaltens im Straßenverkehr auf. Die Betroffenen sehen sich plötzlich einem Bußgeldverfahren wegen einer ihnen vorgeworfenen Ordnungswidrigkeit ausgesetzt. Da der Ausgang dieses Bußgeldverfahrens oftmals vorentscheidend für die Frage der Schadensersatzpflicht eines Unfallbeteiligten ist, liegt einer meiner Tätigkeitsschwerpunkte auch darin, eine sachgerechte Interessenvertretung in dem Ordnungswidrigkeits- Verfahren zu gewährleisten.

Die insoweit gebotene Verteidigung dient jedoch auch dem Zweck, die Eintragung von Punkten im Verkehrszentralregister nach Möglichkeit zu verhindern, da hiervon eventuell später der Fortbestand der Fahrerlaubnis abhängen kann.

 

Strafrecht

Neben dem Ordnungswidrigkeitenrecht im Straßenverkehr hat zudem die Verteidigung in Strafsachen bei Verkehrsdelikten (Trunkenheit im Verkehr, Straßenverkehrsgefährdung, Unfallflucht etc.) einiges Gewicht in meiner Kanzlei.

Aber auch andere Delikte, angefangen vom einfachen Kaufhausdiebstahl bis hin zu Raub und Erpressung, schließe ich aus meiner Verteidigertätigkeit nicht aus, da nach meiner Überzeugung jeder Beschuldigte ein Recht auf Verteidigung hat.