Vertragsrecht

Der Schwerpunkt im Vertragsrecht rundet schließlich mein Angebot ab und vereint übergreifend meine zivilrechtlichen Betätigungsfelder. Insoweit hat meine anwaltliche Praxis gezeigt, dass oftmals Streitigkeiten hätten vermieden werden können, wenn rechtzeitig eine klare vertragliche Regelung zu bestimmten Punkten getroffen worden wäre. Die Beratung und Unterstützung meiner Mandanten bei der Gestaltung von Verträgen ist daher eines meiner Hauptanliegen.

Hier kommen Verträge aller Art in Betracht, angefangen vom Kaufvertrag beim Gebrauchtwagenkauf über Miet-/Pachtverträge bis hin zum Gesellschaftsvertrag zur Gestaltung eines Unternehmens oder auch dem Entwurf Allgemeiner Geschäftsbedingungen für den gewerblichen Bereich. Nicht zuletzt sehe ich auch das Erkennen und die Durchsetzung bestimmter Rechte aus einem bereits geschlossenen Vertrag zum Nutzen meiner Mandanten als eine meiner Aufgaben an, die mir besonders am Herzen liegt.

Dies gilt insbesondere im Hinblick auf die heutzutage vielfach vorformulierten Vertragstexte, sei es im Arbeitsrecht, Mietrecht oder Kaufrecht, die oftmals erst einer genauen Analyse bedürfen, um alle Rechte und Pflichten hieraus zu erkennen.