Der Schwerpunkt im Vertragsrecht rundet unser Angebot ab und vereint alle relevanten zivilrechtlichen Betätigungsfelder. In unserer anwaltlichen Praxis haben wir festgestellt, dass viele Streitigkeiten hätten vermieden werden können, wenn rechtzeitig klare vertragliche Regelungen zu bestimmten Punkten getroffen worden wären. Daher ist die Beratung und Unterstützung unserer Mandanten bei der Gestaltung von Verträgen eines unserer wichtigsten Anliegen.
Dabei kommen Verträge aller Art in Betracht, angefangen vom Kaufvertrag beim Gebrauchtwagenkauf über Miet- und Pachtverträge bis hin zum Gesellschaftsvertrag zur Gestaltung eines Unternehmens. Auch der Entwurf von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für den gewerblichen Bereich gehört zu unseren Leistungen. Besonders am Herzen liegt uns das Erkennen und die Durchsetzung von Rechten aus bereits geschlossenen Verträgen, um unseren Mandanten einen klaren Vorteil zu verschaffen.
Dies gilt insbesondere im Hinblick auf vorformulierte Vertragstexte, die heutzutage häufig in Bereichen wie Arbeitsrecht, Mietrecht oder Kaufrecht verwendet werden. Solche Verträge erfordern oft eine sorgfältige Analyse, um alle Rechte und Pflichten, die daraus resultieren, vollständig zu erkennen und durchzusetzen.