Ich habe mich in Bottrop als Rechtsanwalt niedergelassen, um hier eine Anlaufstelle für alle rechtlichen Probleme zu bieten, die sich heutzutage in wachsendem Maße aufgrund der zunehmenden Verrechtlichung unserer Gesellschaft stellen.
Rechtsprobleme entstehen bereits bei den einfachen Geschäften des täglichen Lebens. So hat wohl jeder schon einmal vor dem Problem gestanden, einen erworbenen Gegenstand wegen eines aufgetretenen Fehlers zurückgeben zu wollen oder wenigstens eine Preisminderung, eine kostenlose Reparatur oder einen Umtausch zu erreichen. Hierbei treten häufig Schwierigkeiten zwischen den Vertragsparteien auf, da unterschiedliche Ansichten über die gegenseitigen Rechte und Pflichten aus dem Vertrag bestehen. Oftmals kann in solchen Fällen durch anwaltlichen Beistand eine zufriedenstellende Lösung erreicht werden.
Ein anderes Rechtsgebiet, das beinahe jeden betrifft, liegt im Verkehrsrecht. So kommt es vor, dass der Staat dem Verkehrsteilnehmer – nicht selten zu Unrecht – eine Ordnungswidrigkeit oder gar eine Straftat im Zusammenhang mit seinem Fahrverhalten zur Last legt, gegen die er sich verteidigen möchte. Im Falle eines Verkehrsunfalls sind häufig Schadensersatzansprüche zu beurteilen und durchzusetzen. Da hier regelmäßig vielfältige rechtliche Probleme entstehen und ineinandergreifen, die auf den ersten Blick für den Laien nicht erkennbar sind, ist eine anwaltliche Beratung bzw. Vertretung in den meisten Fällen ratsam.
Gerade im Bereich des Kraftfahrzeugschadensrechts wird häufig die KFZ-Reparatur unter Abtretung der Ansprüche gegenüber dem Unfallgegner bzw. dessen Haftpflichtversicherung einer Werkstatt überlassen, die ihre Reparaturrechnung dann unmittelbar an die Haftpflichtversicherung richtet. Zwar bestehen grundsätzlich gegen eine solche Abtretung keine rechtlichen Bedenken, die Schadensabwicklung gehört jedoch in die Hände eines u.a. dafür ausgebildeten Rechtsanwalts. Dies gilt nicht nur zur Vermeidung böser Überraschungen, wenn die erfolgte Reparatur letztlich nicht oder nicht vollständig von der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners getragen wird und der Geschädigte einen (Rest) – Betrag selbst tragen muss. Zu bedenken ist zudem, dass bei dieser Abrechnungsweise mögliche Ansprüche des Berechtigten auf Nutzungsausfallentschädigung, Auslagen o.ä. nicht erhoben werden. Die Reparaturwerkstatt macht diese Ansprüche naturgemäß nicht geltend, da sie ihr letztlich nicht zustehen. Der Geschädigte verliert dadurch möglicherweise von vornherein einen Teil seiner Ansprüche, weil sie gar nicht erst erhoben werden. Diese Praxis zahlreicher Reparaturwerkstätten aber auch von Mietwagenfirmen, abgetretene Ansprüche ihrer Kunden gegenüber Haftpflichtversicherungen in eigenem oder fremden Namen geltend zu machen, ist daher durch § 1 Rechtsberatungsgesetz zum Schutz des Rechtssuchenden verboten.
Weitere Rechtsgebiete, die jedermann täglich berühren können, liegen z.B. im Familien- und Erbrecht, Mietrecht, Arbeitsrecht, Verwaltungsrecht, Steuerrecht und zunehmend, nicht zuletzt aufgrund wachsender Arbeitslosigkeit, auch im Sozialrecht.
In all diesen exemplarisch aufgezählten Rechtsgebieten besteht daher ein wachsender Rechtsberatungsbedarf.
Ich habe bewusst darauf verzichtet, mich in einem der o.g. Rechtsgebiete ausschließlich zu spezialisieren. Hierin sehe ich die Chance, meine Mandanten umfassend zu betreuen und nicht nur einen bestimmten Rechts- und damit Lebensausschnitt zu erfassen. Dies sei an einem kurzen Beispiel verdeutlicht:
So kam ein Mandant aufgrund eines ihm vorgeworfenen Verkehrsverstoßes zu mir. Dabei stellten sich zunächst strafrechtliche Fragen nach einer sinnvollen Verteidigung. Kurz darauf verlor mein Mandant seinen Arbeitsplatz infolge einer unberechtigten fristlosen Kündigung des Arbeitgebers, so dass ein entsprechender Kündigungsschutzprozess angestrengt wurde. Das Arbeitsamt sperrte daraufhin zunächst aufgrund der erfolgten Kündigung das Arbeitslosengeld. Somit war auch Bedarf an sozialrechtlicher Betreuung durch Einlegung und Begründung eines Widerspruchs gegen den Bescheid des Arbeitsamtes gegeben.
Mein Mandant hätte auch drei Spezialisten auf den Gebieten Strafrecht, Arbeitsrecht und Sozialrecht beauftragen können. Da die Rechtsprobleme jedoch miteinander verknüpft waren, bot sich eine einheitliche Interessenwahrnehmung hier geradezu an.
Soweit es im Einzelfall notwendig ist, einen Spezialisten hinzuzuziehen, kann dies gezielt und problembezogen erfolgen. So bleibt das Mandat grundsätzlich in einer Hand und kann fachgerecht ohne Zeitverlust abgewickelt werden.