Verkehrsrecht

Unfallschadensregulierung

Eine Vielzahl der von mir bearbeiteten Mandate stammt aus dem Verkehrsrecht, hauptsächlich im Bereich der Schadensregulierung nach einem Unfall. Meine Kanzlei ist daher darauf ausgerichtet, die von einem Verkehrsunfall Betroffenen möglichst schnell und umfassend rechtlich zu beraten, die notwendigen Schritte der Schadensregulierung einzuleiten und mit Nachdruck weiter zu verfolgen, bis hin zur konsequenten gerichtlichen Durchsetzung Ihrer berechtigten Ansprüche, damit Sie schnellstmöglich wieder über Ihren gewohnten Standard der heutzutage unerlässlichen Mobilität im Straßenverkehr verfügen.

Die gesamte notwendige Korrespondenz mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung, Behörden, Auskunftsstellen, ggf. Sachverständigen, Werkstätten und Mietwagenunternehmen wird übernommen. Auf Wunsch erfolgt auch eine Anzeige des Verkehrsunfalls bei der eigenen Haftpflichtversicherung, die in jedem Fall ratsam ist. Auch die Information der eigenen Rechtsschutzversicherung in Verbindung mit einer Deckungsanfrage wird im Bedarfsfall ohne Zusatzkosten angeboten.

Im Falle eines unverschuldeten Verkehrsunfalls sind die Kosten immer auch komplett vom Unfallgegner bzw. dessen Haftpflichtversicherung zu tragen. Scheuen Sie sich deswegen nicht, mich mit der Durchsetzung Ihrer Ansprüche zu beauftragen. Selbst wenn Sie sich sicher sind, im Recht zu sein und meinen, es sei kein Problem, den Schaden selbst bei der Versicherung des Unfallgegners zu melden, sollten Sie immer einen auf die Unfallschadensregulierung spezialisierten Anwalt hinzuziehen, denn die Versicherungen wollen in erster Linie sparen und zwar an Ihrem Geld. Keine Versicherung reguliert heutzutage mehr den kompletten Schaden, wie er angefallen und gutachterlich nachgewiesen ist. Es werden immer Abzüge vorgenommen, die zum Teil mehrere hundert Euro ausmachen und die oft schlicht nicht berechtigt sind. Meine Aufgabe ist es daher, Ihnen zu einer möglichst vollständigen Schadensregulierung zu verhelfen. Darauf habe ich mich spezialisiert.

Ich selbst bin jährlich gut 20 – 30.000 km im Straßenverkehr unterwegs. Ich kenne daher die Gefahren und Tücken aller Straßenlagen im In- und Ausland sehr gut und kann mich in Ihre Lage versetzen bei der Bewertung inwieweit ein Unfall aufgrund einer bestimmten Fahrweise durch den Unfallgegner verursacht wurde. Dazu sind mir die einschlägigen Vorschriften des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) und der Straßenverkehrsordnung (StVO) sehr gut geläufig und ich weiß, wann jemand sich im Straßenverkehr falsch verhalten hat und welche Folgen die Gesetze daraus ziehen, was oftmals durch den Unfallgegner und dessen Haftpflichtversicherung geleugnet wird, um möglichst nicht oder nicht alles zahlen zu müssen. Das müssen Sie sich nicht gefallen lassen. Ich bin bereit und in der Lage, Ihre Position nach einem Verkehrsunfall mit Nachdruck gegenüber dem oder den anderen Beteiligten deutlich zu machen und Ihre Ansprüche durchzusetzen.

Meine Arbeit erschöpft sich jedoch nicht nur in der rechtlichen Bewertung und Darstellung Ihrer Position, sondern gibt Ihnen auch weitere praktische Hilfestellungen etwa bei der Beauftragung eines geeigneten eigenen unabhängigen Sachverständigen, auf den Sie einen Rechtsanspruch haben. Akzeptieren Sie deswegen niemals den von der Versicherung des Unfallgegners vorgeschlagenen Sachverständigen, denn die Versicherung will nur sparen, aber auf Ihre Kosten.

Gerne bin ich Ihnen auch bei der Beschaffung von Akteneinsicht bei Behörden (Staatsanwaltschaft, Bußgeldstelle) zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche behilflich und nehme für Sie Einfluss auf den Ausgang eines solchen Verfahrens, was sich nicht zuletzt auch auf die Durchsetzung Ihrer Schadensersatzansprüche auswirken kann.
Im Falle einer Verletzung durch den Verkehrsunfall werde ich für Sie ein angemessenes Schmerzensgeld beziffern und von der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners einfordern. Je genauer und detailreicher ich die Versicherung über die Verletzung und deren Folgen für Sie im Alltag in Kenntnis setzen kann, desto höher fällt auch das anzusetzende Schmerzensgeld aus. Hier kommt es oft besonders auf ein gutes und aussagekräftiges Attest des Sie behandelnden Arztes an. Je spezifischer die Diagnose ist, je präziser der Behandlungsverlauf dargestellt werden kann und je länger die Behandlung gedauert hat, desto höher wird auch ein zu beanspruchendes Schmerzensgeld ausfallen.

Haben Sie noch Fragen? Ich beantworte sie gerne.

Bußgeldabwehr

Der Straßenverkehr ist ein Dschungel geworden. Es lauern heutzutage überall Kontrollen und Blitzer. Hinzu kommt, dass man den Eindruck bekommt, unsere Städte und Gemeinden haben in den armen Verkehrssündern eine lukrative Einnahmequelle zur Aufbesserung ihrer maroden Stadtkassen ausgemacht. Dem gilt es entgegenzutreten. Jeder ist auf sein Fahrzeug und sein Fortkommen im Straßenverkehr angewiesen. Schon 1 Monat Fahrverbot wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung von nur 21 km/h innerorts kostet im ungünstigen Fall schon den Job, weil man seine Arbeitsstelle nicht mehr pünktlich erreichen kann. Und das geht sehr schnell. Es gibt so viele Geschwindigkeitsbeschränkungen auf Tempo 30 oder 40 innerorts, dass man die Überschreitung der Geschwindigkeit kaum bemerkt, hat man nur einmal ein Schild übersehen. Und dann stehen sie da, denn sie wissen, wo man verleitet wird schneller zu fahren.

Die Blitzeinrichtungen der Städte sind sehr ausgefeilt und die Ergebnisse in aller Regel gerichtsverwertbar. Aber es gibt immer wieder Fehler. Manchmal wurde die Anlage nicht gewartet, manchmal kein Kalibrierungsfoto aufgenommen, manchmal hat die Anlage ein nicht oder nicht hinreichend ausgebildeter Beamter bedient und so weiter und so weiter. Es gibt immer eine Chance. Deswegen: Gegen jeden Bußgeldbescheid Einspruch einlegen lassen. Ich bin Ihnen dabei sehr gerne behilflich, denn es ist ein Unding, wie man hier auch als umsichtiger Fahrer, der bestimmt kein Raser ist, immer wieder gern zur Kasse gebeten wird.

Nicht zuletzt besteht auch das hohe Risiko, bei mehreren geahndeten Verstößen im Straßenverkehr seinen Führerschein zu verlieren. Dies ist nach der Novelle des Bußgeldkatalogs nun schon bei 8 Punkten zwingend der Fall (siehe auch die Einzelheiten hierzu unter bußgeldkatalog.de). Es macht daher Sinn, sich schon beim ersten drohenden Punkt mit Nachdruck dagegen zu wehren. Dabei stehe ich gern mit meiner mehr als 20jährigen Berufserfahrung als Verteidiger an Ihrer Seite.