Verkehrsrecht

Unfallschadensregulierung

Viele der Mandate, die wir bearbeiten, stammen aus dem Bereich des Verkehrsrechts, insbesondere der Schadensregulierung nach einem Unfall. Unsere Kanzlei ist darauf ausgerichtet, Ihnen als Betroffenen nach einem Verkehrsunfall schnell und umfassend rechtlich zur Seite zu stehen. Wir leiten die notwendigen Schritte der Schadensregulierung umgehend ein und setzen uns mit Nachdruck dafür ein, Ihre berechtigten Ansprüche bis hin zur gerichtlichen Durchsetzung durchzusetzen, damit Sie schnellstmöglich wieder über den gewohnten Standard der heutzutage unerlässlichen Mobilität im Straßenverkehr verfügen können.

Wir übernehmen die gesamte Korrespondenz mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung, den Behörden, Auskunftsstellen, Sachverständigen, Werkstätten und Mietwagenunternehmen. Auf Wunsch zeigen wir Ihnen auch die Möglichkeit auf, den Verkehrsunfall bei Ihrer eigenen Haftpflichtversicherung anzuzeigen, was in jedem Fall ratsam ist. Zudem bieten wir an, Ihre Rechtsschutzversicherung zu informieren und eine Deckungsanfrage ohne Zusatzkosten zu stellen.

Im Falle eines unverschuldeten Verkehrsunfalls sind die Kosten in vollem Umfang vom Unfallgegner bzw. dessen Haftpflichtversicherung zu tragen. Zögern Sie nicht, uns mit der Durchsetzung Ihrer Ansprüche zu beauftragen. Selbst wenn Sie sich sicher sind, im Recht zu sein und glauben, den Schaden selbst bei der Versicherung des Unfallgegners melden zu können, empfehlen wir immer, einen spezialisierten Anwalt hinzuzuziehen. Versicherungen versuchen häufig, an den Kosten zu sparen, was dazu führen kann, dass nicht der komplette Schaden erstattet wird. Wir setzen uns dafür ein, dass Sie eine möglichst vollständige Schadensregulierung erhalten.

Mit unserer jahrelangen Erfahrung im Straßenverkehr und dem tiefen Verständnis für die Gefahren und Tücken aller Straßenlagen – sowohl im In- als auch im Ausland – können wir uns gut in Ihre Lage versetzen und beurteilen, ob ein Unfall durch eine bestimmte Fahrweise des Unfallgegners verursacht wurde. Wir kennen die relevanten Vorschriften des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) und der Straßenverkehrsordnung (StVO) genau und wissen, wann jemand sich im Straßenverkehr falsch verhalten hat und welche rechtlichen Konsequenzen dies nach sich zieht. Diese Kenntnisse nutzen wir, um Ihre Ansprüche mit Nachdruck gegenüber dem Unfallgegner und dessen Haftpflichtversicherung durchzusetzen.

Unsere Arbeit beschränkt sich nicht nur auf die rechtliche Bewertung und Darstellung Ihrer Position. Wir bieten Ihnen auch praktische Unterstützung, zum Beispiel bei der Beauftragung eines unabhängigen Sachverständigen, auf den Sie einen Rechtsanspruch haben. Akzeptieren Sie niemals den von der Versicherung des Unfallgegners vorgeschlagenen Sachverständigen – die Versicherungen versuchen oft, auf Ihre Kosten zu sparen.

Wir helfen Ihnen auch bei der Beschaffung von Akteneinsicht bei Behörden (Staatsanwaltschaft, Bußgeldstelle) und setzen uns für Sie ein, um den Ausgang eines Verfahrens zu beeinflussen, was sich auch positiv auf Ihre Schadensersatzansprüche auswirken kann. Im Falle einer Verletzung durch den Unfall ermitteln wir ein angemessenes Schmerzensgeld und fordern es von der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners. Je detaillierter und aussagekräftiger die ärztliche Diagnose ist, desto höher kann das Schmerzensgeld ausfallen.

Haben Sie noch Fragen? Wir beantworten sie gerne.

Bußgeldabwehr

Der Straßenverkehr ist heute ein wahrer Dschungel. Überall lauern Kontrollen und Blitzer. Oftmals haben Städte und Gemeinden den Eindruck, dass sie in den Verkehrssündern eine lukrative Einnahmequelle gefunden haben, um ihre Stadtkassen aufzubessern. Dem gilt es entschieden entgegenzutreten. Jeder ist auf sein Fahrzeug und seine Mobilität im Straßenverkehr angewiesen. Schon ein Monat Fahrverbot wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung von nur 21 km/h innerorts kann den Job kosten, da man seine Arbeitsstelle nicht mehr pünktlich erreichen kann.

Die Blitzeinrichtungen in den Städten sind mittlerweile sehr ausgeklügelt, und die Ergebnisse sind in der Regel gerichtsverwertbar. Doch es gibt immer wieder Fehler. Manchmal wurde die Anlage nicht gewartet, manchmal fehlt ein Kalibrierungsfoto oder der Messvorgang wurde nicht ordnungsgemäß durchgeführt. Es gibt immer eine Chance, Einspruch zu erheben. Wir sind gerne bereit, Ihnen zu helfen und gegen jeden Bußgeldbescheid Einspruch einzulegen. Es ist nicht hinnehmbar, dass selbst umsichtige Fahrer immer wieder zur Kasse gebeten werden.

Besonders wichtig ist es, sich frühzeitig zu wehren, wenn Punkte drohen. Seit der Novelle des Bußgeldkatalogs führt bereits das Erreichen von 8 Punkten zum Verlust des Führerscheins. Daher macht es Sinn, sich bereits beim ersten drohenden Punkt entschieden zu wehren. Mit unserer mehr als 20-jährigen Erfahrung als Verteidiger im Verkehrsrecht stehen wir Ihnen dabei zur Seite.