Nachdem die Verschärfungen in der StVO und im Bußgeldkatalog durch die sogenannte StVO-Novelle 2020 am 28.4.20 in Kraft getreten sind, stellt sich jetzt die Frage nach deren Wirksamkeit. Dies ist besonders wichtig für alle, die nach dem 28.04.2020 mit einem Fahrverbot wegen Überschreitens der Höchstgeschwindigkeit innerorts oder außerorts belegt wurden.
Gesamten Beitrag lesen …